Dienstplan
 

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Dienstgrade

Dienstgrad Abzeichen Vorausgesetzte Ausbildung oder Dienststellung
Feuerwehrmannanwärter/in Feuerwehrmann-Anwärter

min. Dienstjahre: Einstiegsdienstgrad

min. Lehrgänge: keine

Bemerkung: Mindesteintrittsalter: 16 Jahre
 

Feuerwehrmann/frau Feuerwehrmann

min. Dienstjahre: 1

min. Lehrgänge: Truppmann-Ausbildung Teil I

Bemerkung: War der Anwärter mindestens 2 Jahre Mitglied einer JGFW kann dieser DG direkt nach dem Grundausbildungslehrgang verliehen werden

Oberfeuerwehrmann/frau Oberfeuerwehrmann

min. Dienstjahre: 3

min. Lehrgänge: Truppmann-Ausbildung Teil II

Bemerkung:Beförderung durch OrtsBM

 

Hauptfeuerwehrmann/frau Hauptfeuerwehrmann

min. Dienstjahre: 4 / 10

min. Lehrgänge:

- mit 4 Jahren Dienstzeit Truppführer-Lehrgang

- mit 10 Jahren Dienstzeit 2 Technische Lehrgänge

Bemerkung: Beförderung durch OrtsBM; Gerätewart, Atemschutzgerätewart, Schriftwart, Sicherheitsbeauftragter, stellv. Jugendwart

1. Hauptfeuerwehrmann/frau 1. Hauptfeuerwehrmann

min. Dienstjahre: 15 / 20

min. Lehrgänge:

- mit 15 Jahren Dienstzeit Truppführer-Lehrgang

- mit 20 Jahren Dienstzeit 2 Technische Lehrgänge

Bemerkung: höchster Dienstgrad der durch den OrtsBM verliehen werden kann; Gerätewart, Atemschutzgerätewart, Schriftwart, Sicherheitsbeauftragter, stellv. Jugendwart

Löschmeister/in Löschmeister

min. Dienstjahre: 5

min. Lehrgänge: Gruppenführer Teil I und II

Bemerkung: an Funktion gebunden: stellv. Gruppenführer, stellv. Jugendwart

Oberlöschmeister/in Oberlöschmeister

min. Dienstjahre: 6

min. Lehrgänge: Gruppenführer Teil I und II

Bemerkung: Als Funktion Staffelführer oder Führer eines selbstständigen Löschtrupps, Jugendwart, stellv. Gemeindejugendwart, Gemeindesicherheitsbeauftragter, Gemeindepressewart

Hauptlöschmeister/in Hauptlöschmeister

min. Dienstjahre: 7

min. Lehrgänge: Gruppenführer Teil I und II

Bemerkung: Als Funktion Gruppenführer, Gemeindejugendwart, Gemeindeausbildungsleiter, Kreispressewart, Kreissicherheitsbeauftragter, Kreisatemschutzbeauftragter, Kreisfunkbeauftragter, Kreisausbilder

1. Hauptlöschmeister/in 1. Hauptlöschmeister

min. Dienstjahre: 8

min. Lehrgänge: Gruppenführer Teil I und II

Bemerkung: Als Funktion stellv. OrtsBM einer Grundausstattungsfeuerwehr, Bezirkspressewart, stellv. Kreisausbildungsleiter

Brandmeister/in Brandmeister

min. Dienstjahre: 8

min. Lehrgänge: Gruppenführer Teil I und II

Bemerkung: Für die Funktion OrtsBM Feuerwehr mit Grundausstattung, Stellv. OrtsBM Feuerwehr Stützpunkt, Stellv. Zugführer in einer KFB, Stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart, Kreisausbildungsleiter

Oberbrandmeister/in Oberbrandmeister

min. Dienstjahre:9

min. Lehrgänge: Zugführer Teil I und II

Bemerkung: Für die Funktion OrtsBM Feuerwehr Stützpunkt, Stellv. OrtsBM Feuerwehr Schwerpunkt, Zugführer in einer KFB, Kreisjugendfeuerwehrwart, Bezirksjugendwart, Stellv. Landesjugendfeuerwehrwart

Hauptbrandmeister/in Hauptbrandmeister

min. Dienstjahre: 10

min. Lehrgänge: Zugführer Teil I und II

Bemerkung: Für die Funktion OrtsBM Feuerwehr Schwerpunkt, Stellv. GemBM, Stellv. Führer einer Kreisfeuerwehrbereitschaft, Landesjugendfeuerwehrwart

1. Hauptbrandmeister/in 1. Hauptbrandmeister

min. Dienstjahre: 10

min. Lehrgänge: Zugführer Teil I und II / (**Verbandsführer)

Bemerkung: An die Funktion Stadt- / Gemeindebrandmeister oder stellv. Stadtbrandmeister in Städten mit Berufsfeuerwehr gebunden. (**Kreisbereitschaftsführer, stellv. Abschnittsleiter)

An die Funktion Stadt- / Gemeindebrandmeister oder Stellv. Stadtbrandmeister in Städten mit Berufsfeuerwehr gebunden.
(** Kreisbereitschaftsführer, Stellv. Abschnittsleiter).
An die Funktion Stadt- / Gemeindebrandmeister oder Stellv. Stadtbrandmeister in Städten mit Berufsfeuerwehr gebunden.
(** Kreisbereitschaftsführer, Stellv. Abschnittsleiter).
An die Funktion Stadt- / Gemeindebrandmeister oder Stellv. Stadtbrandmeister in Städten mit Berufsfeuerwehr gebunden.
(** Kreisbereitschaftsführer, Stellv. Abschnittsleiter).
An die Funktion Stadt- / Gemeindebrandmeister oder Stellv. Stadtbrandmeister in Städten mit Berufsfeuerwehr gebunden.
(** Kreisbereitschaftsführer, Stellv. Abschnittsleiter).
Abschnittsbrandmeister/in Abschnittsbrandmeister

min. Dienstjahre: 10

min. Lehrgänge: Verbandsführer

Bemerkung: An die Funktion Brandschutzabschnittsleiter gebunden. In Städten mit Berufsfeuerwehr DG des Stadtbrandmeister. Stellv. Kreisbrandmeister in Landkreisen ohne Unterteilung in Brandschutzabschnitte

Kreisbrandmeister/in Kreisbrandmeister

min. Dienstjahre: 10

min. Lehrgänge: Verbandsführer

Bemerkung: An die Funktion Kreisbrandmeister gebunden. Höchster Dienstgrad der Freiwilligen Feuerwehr eines Landkreises.

Regierungsbrandmeister/in Regierungsbrandmeister

min. Dienstjahre: 10

min. Lehrgänge: Verbandsführer

Bemerkung: An die Funktion Regierungsbrandmeister gebunden. Ab 18.8.2005 der höchste Dienstgrad der in der Freiwilligen Feuerwehr vergeben werden kann.

1. Bezirksbrandmeister/in 1. Bezirksbrandmeister

min. Dienstjahre: 10

min. Lehrgänge: Verbandsführer

Bemerkung: An die Funktion Regierungsbrandmeister gebunden. Höchster Dienstgrad der in der Freiwilligen Feuerwehr vergeben werden kann. (Wird ab 18.8.2005 nicht mehr vergeben.)